Zuletzt aktualisiert: 26.05.2025

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Any

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Pflegestufe vs. Pflegegrad: Was ist der Unterschied?

Pflegestufe vs. Pflegegrad: Was ist der Unterschied?

Inhalt:

Pflegestufe vs. Pflegegrad: Unterschiede & Leistungsansprüche im Vergleich

Bist Du verwirrt über die Änderungen in der deutschen Pflegeversicherung? Viele Menschen sind verunsichert, seit die alten Pflegestufen durch neue Pflegegrade ersetzt wurden. Diese umfassende Reform von 2017 hat das gesamte System auf den Kopf gestellt und führt noch heute zu vielen Fragen. Der Pflegestufe und Pflegegrad Unterschied betrifft Millionen von Menschen und deren Familien in Deutschland.

In diesem Artikel erhältst Du eine klare Übersicht über alle wichtigen Unterschiede, Vorteile und Leistungsansprüche. Du erfährst, wie sich die Bewertungskriterien geändert haben und welche Auswirkungen das auf Deine persönliche Situation haben kann. Nach der Lektüre wirst Du genau verstehen, warum diese Reform notwendig war und wie Du am besten von den neuen Regelungen profitieren kannst.

Die Pflegereform 2017: Ein Paradigmenwechsel

Am 1. Januar 2017 trat das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) in Kraft und revolutionierte die deutsche Pflegelandschaft. Diese Reform stellte die größte Veränderung seit Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung 1995 dar. Das Herzstück war ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff, der einen Wandel im Verständnis von Pflege brachte.

Während das alte System hauptsächlich körperliche Einschränkungen berücksichtigte und die benötigte Pflegezeit maß, fokussiert sich das neue System auf den Grad der Selbstständigkeit einer Person. Viele Menschen mit Demenz oder psychischen Erkrankungen wurden damit erstmals gerecht bewertet.

Rund 2,7 Millionen Pflegebedürftige wurden automatisch übergeleitet, ohne schlechter gestellt zu werden. Die Reform brachte zusätzlich fünf Milliarden Euro jährlich für bessere Pflegeleistungen.

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff

Im Mittelpunkt steht nun die Frage: „Wie selbstständig kann die Person ihr Leben gestalten?“ Körperliche, geistige und psychische Beeinträchtigungen werden gleichberechtigt berücksichtigt.

Systemische Unterschiede: Von drei Stufen zu fünf Graden

Das alte System kannte drei Pflegestufen (+ Stufe 0). Das neue System arbeitet mit fünf Pflegegraden für eine feinere Abstufung.

Alte Pflegestufen (bis 2016)

  • Pflegestufe 0: Eingeschränkte Alltagskompetenz
  • Pflegestufe I: Erhebliche Pflegebedürftigkeit
  • Pflegestufe II: Schwerpflegebedürftigkeit
  • Pflegestufe III: Schwerstpflegebedürftigkeit

Neue Pflegegrade (seit 2017)

  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen

Bewertungskriterien und Module: Das neue Begutachtungsverfahren

Das Neue Begutachtungsassessment (NBA) arbeitet mit Punkten in sechs Lebensbereichen, statt Zeitwerten:

  • Mobilität (10 %): Körperliche Beweglichkeit
  • Kognitive & kommunikative Fähigkeiten (7,5 % + 15 %): Orientierung, Kommunikation
  • Verhaltensweisen & psychische Problemlagen (7,5 % + 15 %): Verhaltensauffälligkeiten
  • Selbstversorgung (40 %): Körperpflege, Ernährung, Ausscheidung
  • Bewältigung krankheitsbedingter Anforderungen (20 %): Umgang mit Medikamenten
  • Alltagsgestaltung (15 %): Tagesstruktur, soziale Kontakte

Je höher die Punktzahl, desto größer die Beeinträchtigung. Die Gesamtpunkte entscheiden über den Pflegegrad.

Leistungsansprüche: Was Du erwarten kannst

Die neuen Pflegegrade bringen angepasste Leistungen (Stand 2025):

  • Pflegegrad 1: 125 € Entlastungsbetrag
  • Pflegegrad 2: 316 € Pflegegeld oder 724 € Pflegesachleistung
  • Pflegegrad 3: 545 € Pflegegeld oder 1 363 € Pflegesachleistung
  • Pflegegrad 4: 728 € Pflegegeld oder 1 693 € Pflegesachleistung
  • Pflegegrad 5: 901 € Pflegegeld oder 2 095 € Pflegesachleistung

In vollstationären Einrichtungen gilt für Pflegegrade 2–5 ein einheitlicher Eigenanteil, was Kostenplanung erleichtert.

Vorteile der neuen Regelung

  • Gleichstellung aller Pflegeformen – Demenz & psychische Erkrankungen erhalten gleiche Anerkennung
  • Feinere Abstufung für individuellere Unterstützung
  • Bessere finanzielle Planbarkeit durch einheitliche Eigenanteile
  • Mehr Mittel für höhere Versorgungsqualität

Praktische Auswirkungen im Alltag

MDK-Gutachter führen jetzt Gespräche und beobachten Alltagssituationen statt Stoppuhrmessung. Das Ergebnis sind realistischere Einschätzungen.

Kombinationen aus Geld-, Sach- und Betreuungsleistungen bieten mehr Flexibilität für Familien.

Herausforderungen und kritische Punkte

  • Hohe Komplexität der sechs Bewertungsmodule
  • Einzelfälle, in denen Übergangsregelungen zu unerwarteten Ergebnissen führten
  • Fachkräftemangel bremst Qualität trotz höherer Mittel

So beantragst Du einen Pflegegrad

Der Antrag kann formlos bei Deiner Pflegekasse gestellt werden. Ab dem Antragsdatum können Leistungen gewährt werden.

Vor dem MDK-Termin sammelst Du am besten Arztberichte, Medikamentenlisten und ein Pflegetagebuch.

Zukunftsausblick: Was erwartet uns?

  • Digitalisierung: Telemedizin & Smart-Home zur Selbstständigkeit
  • Personalisierte Pflegepläne: Maßgeschneiderte Konzepte erfordern bessere Ausbildung

Tipps für Angehörige

  • Informiere Dich frühzeitig über Leistungen und Antragsfristen
  • Nutze kostenlose Beratungsangebote von Pflegekasse & Pflegestützpunkt
  • Schütze Deine eigene Gesundheit – nutze Verhinderungs- & Tagespflege

Fazit: Ein System, das mehr Gerechtigkeit schafft

Der Pflegestufe und Pflegegrad Unterschied mag komplex wirken, doch die Reform 2017 hat mehr Gerechtigkeit und Individualität ins System gebracht. Pflegegrade bewerten Selbstständigkeit statt Aufwand und stellen den Menschen in den Mittelpunkt.

Beantrage einen Pflegegrad frühzeitig und nutze alle vorhandenen Leistungen. Bei Fragen unterstützt Dich ein Pflege- & Betreuungs-Experte auf anyhelpnow kompetent.

Kategorien:

Pflege & Betreuung

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